Kantonsstrasse Nr. 230: Blumenstein – Reutigen
22.04.2020 VerkehrsmassnahmenVerkehrserschwerung
Gemeinde: Reutigen
20163 / Ersatz Glütschbachbrücke
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:
Teilstrecke: Reutigen – Stocken – Höfen (Koordinaten 612 474 / 172 331).
Dauer:
Anfang April bis Ende Oktober 2020.
Ausnahmen: Keine.
Verkehrsführung: prov. Umfahrungsstrasse.
Einschränkungen: Der Verkehr wird zeitweilig mit Verkehrsdienst und Lichtsignalanlage geregelt und örtlich umgeleitet.
– Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h bei Ausfahrt Reutigen, bis zur Baustelle verlängern.
– Geschwindigkeitsbegrenzung bei prov. Umfahrungsstrasse ist 40 km/h.
Grund: Instandsetzung Glütschbachbrücke als Substanzerhaltungsmassnahme.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Thun, 20. April 2020
Oberingenieurkreis