Hilterfingen

  13.05.2020 Verkehrsmassnahmen

Temporäre Verkehrsbeschränkung Stationsstrasse
Der Gemeinderat Hilterfingen verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1+2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV), mit Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern vom 28. April 2020, folgende Verkehrsbeschränkung:

Stationsstrasse, Abschnitt Knoten Stationsstrasse – Stationsstrasse 11a Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen. Hangbus STI, Firma Jost AG inkl. Zubringer sowie Anwohner Stationsstrasse 3–9 gestattet.

Grund der Massnahme: Erstellen einer unterirdischen Parkierungsanlage sowie eines Abwasser-Rückhaltebeckens.

Gültigkeit: Während den Bauarbeiten bis ca. März 2021.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie eine Unterschrift enthalten.

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Hilterfingen, 5. Mai 2020

Bauverwaltung Hilterfingen


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote