Kantonsstrasse Nr. 1228 Kirchdorf – Jaberg

  06.05.2020 Verkehrsmassnahmen

Verkehrssperrung

Gemeinde: Jaberg
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strasserverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr wie folgt gesperrt:

Teilstrecke Tunnel Jaberg
Dauer:
11. Mai, 7.00 Uhr bis 20. Mai, 17.00 Uhr und 25. Mai, 7.00 Uhr bis 29. Mai, 17.00 Uhr.

Grund: Montage Löschwasserleitung.

Eine Umleitung über Uttigen wird signalisiert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die leider unumgängliche Verkehrssperrung.

Besten Dank.

Kirchenthurnen, 30. April 2020

Strasseninspektorat Mittelland Süd


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