Steffisburg

  17.06.2020 Verkehrsmassnahmen

Verkehrsmassnahme
Die Sicherheitskommission Steffisburg hat, gestützt auf Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), folgende Verkehrsmassnahme verfügt:

Verbot für Motorfahrräder, Fahrräder und Fussgänger
Aarefeldstrasse, Teilstrecke Verzweigung Glättemühleweg – Kreisel Glättemühleweg

Verbot für Tiere
Aarefeldstrasse, Teilstrecke Verzweigung Glättemühleweg – Kreisel Glättemühleweg

Zone Aarefeld
Änderung Zonensignalisation 30 km/h

Durch die Erschliessung der Gewerbezone Aarefeld durch die Aarefeldstrasse wird das Zonentor der Zonensignalisation Aarefeld neu westlich der Verzweigung Glättemühleweg / Aarefeldstrasse angeordnet.

Das Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I, Verkehrstechnik, hat der Verkehrsmassnahme mit Verfügung vom 15. Mai 2020 zugestimmt.

Die Verkehrsmassnahme tritt mit dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit der erstmaligen Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 63 Abs. 1, Bst. a und Art. 67 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989, VRPG, BSG 155.21). Die Beschwerde ist in deutscher Sprache einzureichen und muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Gemeinde Steffisburg Abteilung Sicherheit


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