Kantonsstrasse Nr. 1263 Kirchdorf – Noflen – Seftigen

  30.09.2020 Verkehrsmassnahmen

Verkehrserschwerung
Gemeinde: Seftigen
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strasserverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:

Teilstrecke: Oberdorfstrasse, ab Abzweigung Postgässli bis Abzweigung Rebzelg.

Dauer: Montag, 5. Oktober bis 27. November 2020.

Schwerverkehr: Dieser Streckenabschnitt bleibt in dieser Zeit für den Schwerverkehr gesperrt.

Ausnahmen: Zubringerdienst gestattet.

Grund: Sanierung Oberdorfstrasse.

Eine Umleitung für LKW über Mühledorf – Kirchenthurnen – Burgistein Station wird in beide Richtungen signalisiert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die leider unumgängliche Verkehrserschwerung. Besten Dank.

Kirchenthurnen, 18. September 2020

Strasseninspektorat Mittelland Süd


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote