Kantonsstrasse Nr. 221 Bern – Belp – Seftigen – Thun

  30.09.2020 Verkehrsmassnahmen

Verkehrssperrung
Gemeinde: Seftigen
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strasserverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr wie folgt gesperrt:

Teilstrecke: Ab Kreisel Dorfstrasse bis Abzweigung Fronholz.
Dauer: Donnerstag, 8. Oktober, 20.00 Uhr bis Freitag, 9. Oktober, 5.30 Uhr.

Ausnahmen: Für Anwohner und Zubringer bis Baustellenabsperrung gestattet.

Grund: Sanierung Bahnübergang.

Eine Umleitung über Noflen, Kirchdorf, Uttigen ist in beide Richtungen signalisiert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die leider unumgängliche Verkehrssperrung. Besten Dank.

Kirchenthurnen, 26. August 2020

Strasseninspektorat Mittelland Süd


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