Kantonsstrasse Nr. 1263 Kirchdorf – Noflen – Seftigen

  02.12.2020 Verkehrsmassnahmen

Verkehrssperrung
Gemeinde: Seftigen
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr wie folgt gesperrt:

Teilstrecke: Oberdorfstrasse, ab Kreisel bis Abzweigung Rebzelg.

Dauer: Montag, 7. Dezember bis Mittwoch, 9. Dezember, jeweils ab 7.30 bis ca. 19.00 Uhr.
Bei schlechtem Wetter muss die Sperrung auf die darauffolgenden Daten verschoben werden.

Ausnahmen: Für Anwohner und Zubringerdienst bis Baustelle gestattet.

Verkehrsführung: Eine Umleitung wird signalisiert.

Grund: Belagseinbau in 3 Etappen.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.

Kirchenthurnen, 30. November 2020
Strasseninspektorat Mittelland Süd


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