Sigriswil

  20.01.2021 Verkehrsmassnahmen

Verkehrsmassnahme Guntenschlucht, ab Murgangsperre eingangs Schlucht in Gunten
Die Baupolizei- und Planungskommission der Gemeinde Sigriswil verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 + 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV), mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgenden Verkehrsbeschränkungen:

Verbot für Fussgänger
Guntenschlucht, ab Murgangsperre eingangs Schlucht.

Gegen diese Verfügungen kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Die Verfügung tritt nach dem Aufstellen des Signals in Kraft.

Sigriswil, 21. Januar 2021

Die Baupolizei- und Planungskommission


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