Verfügung Strassenverkehr

  27.01.2021 Verkehrsmassnahmen

262-00; Verkehrsbeschränkungs-Verfügung

Gemeinde: Steffisburg.

Strassenabschnitt: Kantonsstrasse Nr. 6, Bern–Thun.

Verwaltungskreis: Thun.

Verkehrsanordnung: Höchstgewicht 28 t Zulgbrücke.

Grund der Massnahme: Statische Berechnungen zur Tragkonstruktion erfordern diese Verkehrsmassnahme auf der ältesten noch befahrenen Spannbetonbrücke in der Schweiz (1952).

Rechtliche Hinweise
Das Tiefbauamt des Kantons Bern verfügt oben genannte Verkehrsbeschränkung gestützt auf Art. 3 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2, gegebenenfalls auch Art. 32 Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 43 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1).

Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Bern, im Anzeiger des betreffenden Verwaltungskreises sowie nach dem Aufstellen, Auswechseln oder Entfernen der Signale in Kraft.


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