Kantonsstrasse Nr. 221 Thun – Beatenbucht

  21.04.2021 Verkehrsmassnahmen

Verkehrserschwerung
Gemeinde: Sigriswil, Oberhofen am Thunersee
21020046/Neubau Fussgängerquerungen Seestrasse

Teilstrecke: Abschnitt Merligen Beatus
(2 622 872 / 1 171 777–2 622 959 / 1 171 630).

Abschnitt Gunten Dorf
(2 619 995 / 1 173 584–2 620 167 / 1 173 539).

Dauer: Abschnitt Merligen, 3. Mai bis voraussichtlich Mitte August. Abschnitt Gunten, 14. Juni bis voraussichtlich Mitte Oktober.

Verkehrsführung: Grösstenteils zweispurige, kurzzeitige einspurige Verkehrsführung. Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.

Einschränkungen: Zufussgehende und Radfahrende können die Baustelle unter erschwerten Verhältnissen passieren.

Grund der Massnahme: Bau Fussgängerquerungen und hindernisfreie Sanierung Bushaltestellen.

Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt, 13. April 2021
Tiefbauamt


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