Kantonsstrasse Nr. 230 Oberstocken – Pohlern Teilstück Kreuzgasse Oberstocken / Kreuzgasse Pohlern

  07.04.2021 Verkehrsmassnahmen

Verkehrsbehinderung und Verkehrssperrung
Gemeinde: Stocken-Höfen / Pohlern
SI Oberland Nord: Betrieb

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:

Streckenabschnitt:
2 608 798.82 / 1 174 047.34 Kreuzgasse Oberstocken.
2 607 796.73 / 1 174 694.33 Kreuzgasse Pohlern.

Dauer: Ab Montag, 19. April bis Freitag, 4. Juni, ist mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen, aufgrund von Vorarbeiten für Belagssanierungen.

Verkehrsführung: Ab Montag, 19. April erfolgen die Bauarbeiten auf dem aufgeführten Strassenabschnitt. Die Strecke ist befahrbar und wird situativ durch Lichtsignalanlage wechselseitig geregelt.
Die Bushaltestellen werden alle bedient. Situativ kann es zu temporären Verschiebungen kommen.

Der aufgeführte Abschnitt wird für die gesamte Bauzeit mit Höchstgeschwindigkeit 50 km/h signalisiert.

Die Daten für die Belagssanierungen werden in einer weiteren Publikation bekanntgegeben.

Grund: Anpassungsarbeiten für Belagssanierung auf diesem Strassenabschnitt.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrsbehinderung und die allfälligen Wartezeiten.

Uetendorf, 6. April 2021
Strasseninspektorat Oberland Nord


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