Horrenbach-Buchen

  23.06.2021 Verkehrsmassnahmen

Der Gemeinderat von Horrenbach-Buchen verfügt, gestützt auf Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, folgende Verkehrsmassnahme:

Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder Waldstrasse für Berechtigte gestattet Hornegg, ab Vorderhornegg (beim Abzweiger, Koordinaten 2 624 896 / 1 180 403) bis Hinderi Hornegg.

Die Verkehrsmassnahme tritt mit dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Das Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I, Schorenstrasse 39, 3645 Gwatt b. Thun, hat mit Verfügung vom 25. März 2021 die Zustimmung erteilt.

Rechtsmittelbelehrung
Gemäss Artikel 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 kann beim Regierungsstatthalter von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, gegen die verfügte Verkehrsbeschränkung innert 30 Tagen seit Veröffentlichung unter allfälliger Kostenfolge schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Horrenbach-Buchen, 21. Juni 2021
Der Gemeinderat


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