Kantonsstrasse Nr. 1263 Kirchdorf – Noflen – Seftigen

  28.07.2021 Verkehrsmassnahmen

Verkehrssperrung
Gemeinde: Seftigen
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr wie folgt gesperrt:

Teilstrecke: Oberdorfstrasse, ab Kreisel bis Abzweigung Rebzelg.

Dauer: Mittwoch, 4. August, ab 7.00 Uhr bis Freitag, 13. August, ca. 19.00 Uhr.
Bei schlechtem Wetter muss die Sperrung auf die darauf folgenden Daten verschoben werden.

Ausnahmen: Für Anwohner und Zubringer bis Baustelle gestattet.

Verkehrsführung: Eine Umleitung wird signalisiert.

Grund: Belagseinbau in 3 Etappen.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.

Kirchenthurnen, 28. Juni 2021

Strasseninspektorat Mittelland Ost


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