Sigriswil

  01.09.2021 Verkehrsmassnahmen

Käseteilet im Justistal am 17. September 2021
Die Alpgenossenschaften des Justistals haben den bekannten Käseteilet auf Freitag, 17. September festgelegt.

Die nachfolgenden Verkehrsmassnahmen haben zum Zweck, den eigentlichen Käseteilet, die Älpler sowie den Alpabzug in den Vordergrund dieses Anlasses zu stellen. Weiter soll der zivile Verkehr, die Hinfahrt der landwirtschaftlichen Transportfahrzeuge und die Alpabfahrt der Kühe geregelt werden.

Während den entscheidenden Zeiten ist die Grönstrasse mit einem allgemeinen Fahrverbot belegt, jedoch wird ein Cartransport Sigriswil– Grön sichergestellt. Wegen beschränkten Parkplatzmöglichkeiten in Sigriswil bitten wir die Besucher, möglichst die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen. Der Käseteilet ist ein Anlass für Frühaufsteher! Es empfiehlt sich deshalb, früh anzureisen, damit Sie zurzeit im Justistal ankommen.

Folgende Punkte gilt es zu beachten:
1. Allgemeines Fahrverbot (ausgenommen Bewirtschafter)
In beiden Fahrtrichtungen ab Sigriswil, Wiler, Baracke (Ticketautomat) und ab Beatenberg, Waldbrand (Ticketautomat) bis Justistal, Spycher (Ort des Käseteilet). Ebenso ist die Strecke Merligen–Grön in beiden Richtungen mit einem Fahrverbot belegt.
Fahrverbot:
Freitag, 17. September, 6.30–19.00 Uhr
Ab 16.00 Uhr
gilt das Fahrverbot bereits ab Sigriswil, Dorf, für die Feldenstrasse (Zubringerdienst gestattet). Das Fahrverbot gilt auch für Fahrräder und wird kontrolliert und konsequent durchgesetzt.

2. Parkplätze
Den Zuteilungen der Parkplatzanweiser im Dorf Sigriswil ist Folge zu leisten. Es darf ausschliesslich auf signalisierten Parkplätzen parkiert werden; Es ist untersagt, auf Privatparkplätzen zu parkieren. Die Parkplätze bei Hotels, Restaurants, Lebensmittelgeschäften, etc. sind für deren Gäste und Kunden freizuhalten. Die Parkgebühr beträgt Fr. 10.– pauschal.
Die Ortspolizeibehörde Sigriswil macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass falsch parkierte Fahrzeuge, welche Durchfahrtsstrassen versperren, abgeschleppt werden können.

3. Transport Sigriswil–Grön
In sämtlichen Fahrzeugen des Shuttledienstes gilt Maskenpflicht.
Einsteigeort: Gemeindeverwaltung Sigriswil, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil. Der Shuttledienst beginnt ab 6.30 Uhr und ist durchgehend bis am Mittag gewährleistet. Die Reisecars fahren von Sigriswil ins Justistal, Grön. Rückfahrt via Merligen nach Sigriswil durchgehend möglich, die letzte Rückfahrt erfolgt um 14.15 Uhr, anschliessend ist die Strasse für den Alpabzug dringend freizuhalten. Ab ca. 16.30 Uhr treffen die Alpabzüge der verschiedenen Alpgenossenschaften aus dem Justistal im Dorf Sigriswil ein.
Die Gebühren für den Cartransport sind wie folgt: Einfach Fr. 10.– / Retour Fr. 17.–

4. Alternative Wege ins Justistal
Wanderer haben die Möglichkeit, mit der Niederhornbahn via Beatenberg ins Justistal zu gelangen.
ACHTUNG: Der Wanderweg via Wilerallmi, über die Falle, ist aufgrund von Felssturzgefahr gesperrt.

5. Verpflegungsmöglichkeiten
Auf dem Käseteiletplatz im Justistal und im Dorf Sigriswil (Coop Platz) sind tagsüber Verpflegungsmöglichkeiten (Verpflegungsstände) vorhanden. Der gesamte Anlass findet ausschliesslich im Freien statt.
Marktstände, Verpflegungsstände und dergleichen von Dritten sind am Käseteilet nicht zugelassen.

6. Es darf ausschliesslich Justistaler-Alpkäse zum Verkauf angeboten werden. Es dürfen ansonsten keine Getränke oder Speisen verkauft werden.(Beschluss der Vereinigten Alpgenossenschaften Justistal vom 10. September 1998).

7. Kurzfristige Absage aufgrund COVID-Massnahmen
Sollte der Anlass kurzfristig aufgrund von behördlichen Massnahmen nicht stattfinden können, wird die Absage ausschliesslich bei den Newsmeldungen unter www.sigriswil.ch publiziert.

Sigriswil, im August 2021
Die Gemeindepolizeibehörde


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