Thun

  31.03.2022 Verkehrsmassnahmen

Sofortmassnahmen Innenstadt

Publikation Verkehrsmassnahmen

Der Vorsteher der Direktion Bau- und Liegenschaften von Thun hat am 23. März 2022 verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 + 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV), folgende Verkehrsmassnahme:

Für den Versuch vom 2. Mai bis 29. Mai 2022

Einfahrt verboten mit Zusatz Linienverkehr gestattet
Berntorplatz in die Untere Hauptgasse.

Anhalteverbot ganze Strasse
Untere Hauptgasse, Abschnitt Marktgasse bis Berntorplatz.

Anhalteverbot ganze Strasse ausgenommen Linienverkehr
Marktgasse, Abschnitt Sternenplatz bis Untere Hauptgasse.

Aufhebung der gebührenpflichtigen Parkplätze und Velo- und Motorradabstellplätze
Marktgasse, Abschnitt Sternenplatz bis Untere Hauptgasse.

Das kantonale Tiefbauamt, Oberingenieurkreis I, Verkehrstechnik, hat dieser Massnahme zugestimmt.

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Aufgrund der Dringlichkeit der Massnahme und der Koordination mit dem gleichzeitig stattfindenden Verkehrsversuch des Kantons Bern auf den Kantonsstrassen rechtes Thunerseeufer, wird allfälligen Beschwerden die aufschiebende Wirkung entzogen.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung sowie gegen den Entzug der aufschiebenden Wirkung kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die Beschwerde ist mindestens im Doppel einzureichen. Eine Kopie dieser Publikation und andere greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Tiefbauamt der Stadt Thun


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