Kantonsstrasse Nr. 1137 Amsoldingen – Höfen – Oberstocken

  15.09.2022 Verkehrsmassnahmen

Verkehrssperrung

Gemeinde: Amsoldingen + Stocken-Höfen

Belagserneuerung Amsoldingen – Schlossmatt bis Höfen – Speckmoos

Teilstrecke
Amsoldingen – Schlossmatt
(Koord. 2 610 895.31 / 1 174 923.66) bis
Höfen – Speckmoos
(Koord. 2 609 786.57 / 1 174 444.71).

Dauer
Montag, 19. bis Freitag, 30. September.

Verkehrsführung
Ab Montag, 19. bis Freitag, 23. September folgen diverse Vorbereitungsarbeiten auf der ganzen Strecke. Diese werden unter Verkehr ausgeführt und situativ einspurig durch Verkehrsdienste wechselseitig geregelt.
Am Mittwoch, 21. und Donnerstag, 22. September werden im Bereich der Bushaltestelle «Sandgrube» Belagsarbeiten ausgeführt. Die Strecke bleibt befahrbar und wird durch Verkehrsdienste wechselseitig geregelt. Achtung max. Durchfahrtsbreite: 3,0 m.
Am Freitag, 23. September werden auf der Strecke zwischen Bushaltestelle «Sandgrube» und Höfen – Speckmoos die Belagsarbeiten ausgeführt. Die Strecke bleibt für jeglichen Verkehr vom Freitag, 23. September, 20.00 Uhr, bis Samstag, 24. September, 5.00 Uhr, gesperrt. Die Umleitung wird über Thierachern / Blumenstein signalisiert.
Am Montag, 26. September werden auf der Strecke zwischen Amsoldingen – Schlossmatt und Höfen – Speckmoos die Deckbelagsarbeiten ausgeführt. Die Strecke bleibt für jeglichen Verkehr von Montag, 26. September, 5.00 Uhr, bis Dienstag, 27. September, 5.00 Uhr, gesperrt. Die Umleitung wird über Thierachern / Blumenstein signalisiert.

Linie 3 (Blumenstein – Thun)
Am Freitag, 23. und Montag, 26. September, während den Zeiten der Vollsperren, können die Haltestellen Amsoldingen, «Sandgrube», «See», Höfen, «Unteregg» und «Speck» nicht bedient werden. Es kann zu Verspätungen und angepassten Fahrrouten kommen.

Diverse Streckenabschnitte werden für jeglichen Verkehr gesperrt.

Umleitungen werden signalisiert. Bitte Beschilderung beachten.

Die publizierten Daten der Strassensperrungen sind vorbehalten der geeigneten Witterungsverhältnisse, ansonsten werden sie tageweise verschoben.

Grund der Massnahme
Belagserneuerung.

Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Uetendorf, 2. September 2022
Tiefbauamt


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