Verordnung über die Benutzung der Gemeindeanlagen

  21.05.2026 Eriz

Der Gemeinderat Eriz hat am 19. Dezember 2025 die Verordnung über die Benutzung der Gemeindeanlagen erlassen, welche nach Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 zu veröffentlichen sind. Diese tritt rückwirkend per 1. Januar 2026 in Kraft.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Eriz eingesehen oder bezogen werden. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit der erstmaligen Bekanntmachung im Amtsanzeiger Gemeindebeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun geführt werden.

Der Gemeinderat


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