Verordnung über die Bereitstellung eines Leistungsangebots im Bereich Ferienbetreuung von Schulkindern (FBSV)

  17.07.2025 Steffisburg

Der Gemeinderat hat am 30. Juni 2025 die Verordnung über die Bereitstellung eines Leistungsangebots im Bereich Ferienbetreuung von Schulkindern (FBSV) genehmigt. Die neue Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und am 31. Dezember 2028 ausser Kraft.

Die Inkraftsetzung der Verordnung wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung im Thuner Amtsanzeiger publiziert. Der Erlass ist unter www.steffisburg.ch abrufbar.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Der Gemeinderat


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