Verordnung über die zweckbestimmte Zuwendung Legat Gfeller Eva

  02.10.2025 Steffisburg

Der Gemeinderat hat am 30. Juni 2025 die Verordnung über die zweckbestimmte Zuwendung Legat Gfeller Eva genehmigt. Die neue Verordnung tritt rückwirkend am 1. August 2025 in Kraft.

Die Inkraftsetzung der Verordnung wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung im Thuner Amtsanzeiger publiziert. Der Erlass ist unter www.steffisburg.ch abrufbar.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Der Gemeinderat


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