Verordnung über Spezialentschädigungen; 6. Teilrevision vom 11. August
21.08.2025 SteffisburgDer Gemeinderat hat am 11. August 2025 im Rahmen der 6. Teilrevision eine Änderung im Bereich «Friedhof- und Bestattungsamt» (307.3) in der Ziffer 307.301 (Entschädigung für Organistinnen und Organisten) der Verordnung über Spezialentschädigungen vom 11. Oktober 2010 genehmigt. Die Teilrevision tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft.
Die Publikation erfolgt gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern. Der Erlass ist unter www.steffisburg.ch abrufbar.
Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Der Gemeinderat