Verordnung über Zuwendungen Dritter zugunsten der Fachstelle Frühförderung Heimberg – Inkrafttreten

  23.10.2025 Heimberg

Der Gemeinderat Heimberg hat am 13. Oktober 2025 die neue Verordnung über Zuwendungen Dritter zugunsten der Fachstelle Frühförderung Heimberg genehmigt.

Die neue Verordnung tritt am 1. November 2025 in Kraft. Sie kann bei der Gemeindeverwaltung Heimberg, Alpenstrasse 26, 3627 Heimberg oder unter www.heimberg.ch bezogen werden.

Heimberg, 16. Oktober 2025

Der Gemeinderat


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