Verordnung Spezialfinanzierung Förderung Energieeffizienz; 3. Teilrevision vom 25. November

  19.12.2024 Steffisburg, Steffisburg

Der Gemeinderat hat am 25. November 2024 im Rahmen der 3. Teilrevision die Änderungen in Artikel 4 (Anpassung der Buchstaben b, c und d, Aufhebung Buchstabe f) der Verordnung Spezialfinanzierung Förderung Energieeffizienz vom 9. Mai 2016 genehmigt.

Die Publikation erfolgt, gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern. Der Erlass ist unter www.steffisburg.ch abrufbar.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Steffisburg, 12. Dezember 2024
Der Gemeinderat


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