Verordnung über die Konzessionsabgabe und das Förderprogramm Energie
28.12.2023 Uetendorf, UetendorfPersonalverordnung
Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 sowie Art. 21 Abs. 4 Ziff. 4.1 der Gemeindeordnung vom 8. März 2015 gibt der Gemeinderat die Teilrevision folgender Verordnungen bekannt:
– Verordnung über die Konzessionsabgabe und das Förderprogramm Energie; Art. 2, Abs. 2
– Grundsätze und Art. 4, Abs. 1 Bst. d
– Fördertatbestände und Höhe der Beiträge
– Personalverordnung; Art. 11
– Entschädigungen nach Zeitaufwand und Art. 12
– Entschädigungen im Stundenlohn
Die Änderungen der Verordnung über die Konzessionsabgabe und das Förderprogramm Energie wurden durch den Gemeinderat an der Sitzung vom 21. September 2023 beschlossen und treten per 1. Januar 2024 in Kraft. Die Anpassung von Art. 2, Abs. 2 der Verordnung wurde unter Vorbehalt der Genehmigung des Reglements über die Konzessionsabgabe und Förderprogramm Energie anlässlich der Gemeindeversammlung vom 20. November 2023 genehmigt.
Die Änderungen der Personalverordnung wurden durch den Gemeinderat an der Sitzung vom 14. Dezember 2023 beschlossen und treten per 1. Januar 2024 in Kraft.
Die Verordnungen können bei der Gemeindeverwaltung Uetendorf eingesehen, bezogen oder unter www.uetendorf.ch (Online-Schalter) heruntergeladen werden.
Uetendorf, 21. Dezember 2023
Der Gemeinderat
