Verordnung zum Friedhofund Bestattungsreglement der Einwohnergemeinde Steffisburg; 2. Teilrevision vom 26. Februar
13.06.2024 Steffisburg, SteffisburgDer Gemeinderat hat am 26. Februar 2024 im Rahmen der 2. Teilrevision die Änderungen bzw. Einführung der Art. 6, 6a, 6b, 6c (neu), 7, 16 (neu) und 17 (bisher 16, neu 17) der Verordnung zum Friedhof- und Bestattungsreglement der Einwohnergemeinde Steffisburg vom 31. August 2015 genehmigt.
Die Publikation erfolgt, gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern. Der Erlass ist unter www.steffisburg.ch abrufbar.
Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert - 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Der Gemeinderat
