Verordnung zum Gebührenreglement
07.03.2024 Steffisburg, Steffisburg5. Teilrevision vom 26. Februar 2024
Der Gemeinderat hat am 26. Februar im Rahmen der 5. Teilrevision die Änderung von Anhang 4 (Schwimmbad: Ziffern 4.206.1, 4.206.2, 4.206.3, 4.206.4, 4.206.5 und 4.206.8) der Verordnung zum Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Steffisburg vom 29. November 2010 genehmigt.
Die Publikation erfolgt, gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern. Der Erlass ist unter www.steffisburg.ch abrufbar.
Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Der Gemeinderat
