Verordnung zum Marktreglement; 1. Teilrevision vom 11. August

  21.08.2025 Steffisburg

Der Gemeinderat hat am 11. August 2025 im Rahmen der 1. Teilrevision verschiedene Änderungen in Art. 3 der Verordnung zum Marktreglement vom 13. November 2023 zum Chrischtchindlimärit genehmigt. Die Teilrevision tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft

Die Publikation erfolgt gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern. Der Erlass ist unter www.steffisburg.ch abrufbar.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Der Gemeinderat


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