Verpflichtungskredit Revitalisierungsprojekt Schyberainbächli; fakultatives Referendum
30.05.2025 WattenwilDer Gemeinderat Wattenwil gibt, gestützt auf Art. 34 und Art. 35 der Gemeindeordnung (GO), bekannt, dass er an seiner Sitzung vom 12. Mai 2025 einen Kredit von Fr. 158 000.– für das Revitalisierungsprojekt Schyberainbächli genehmigt hat. Gestützt auf Art. 16 Abs. 1 Bst. a GO unterliegt der Beschluss dem fakultativen Referendum.
Fakultatives Referendum
Mindestens fünf Prozent der in kommunalen Angelegenheiten Stimmberechtigten können innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass der Verpflichtungskredit der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird.
Referendumsfrist: 22. Mai bis 21. Juni
Einsenden an: Gemeindeverwaltung Wattenwil, Vorgasse 1, 3665 Wattenwil
Öffentliche Auflage Die Unterlagen liegen 30 Tage, d.h. vom 22. Mai bis 21. Juni öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Wattenwil auf.
Der Gemeinderat