Begräbnisverband Reutigen-Stocken

  04.02.2018 Versammlungen

Ordentliche Abgeordnetenversammlung, Donnerstag, 8. Juni 2017, 19.30 Uhr im Gemeindehaus Reutigen

Traktanden
1. Protokoll vom 19. Mai 2016, Genehmigung
2. Genehmigung Nachkredit
3. Verbandsrechnung 2016, Genehmigung
4. Verschiedenes

Gegen Beschlüsse der Abgeordnetenversammlung kann innert 30 Tagen bei Abstimmungssachen beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden (Art. 67a VRPG). Die Rügepflicht an der Abgeordnetenversammlung ist zu beachten (Art. 34 OgR).

Zu dieser Versammlung sind alle Abgeordneten freundlich eingeladen. Die Versammlung ist öffentlich. Der Vorbericht zur Verbandsrechnung 2016 liegt bei den Gemeindeverwaltungen Stocken-Höfen und Reutigen öffentlich auf.

Vorstand Begräbnisverband Reutigen-Stocken


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