Begräbnisverband Reutigen-Stocken
04.02.2018 VersammlungenOrdentliche Abgeordnetenversammlung, Donnerstag, 8. Juni 2017, 19.30 Uhr im Gemeindehaus Reutigen
Traktanden
1. Protokoll vom 19. Mai 2016, Genehmigung
2. Genehmigung Nachkredit
3. Verbandsrechnung 2016, Genehmigung
4. Verschiedenes
Gegen Beschlüsse der Abgeordnetenversammlung kann innert 30 Tagen bei Abstimmungssachen beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden (Art. 67a VRPG). Die Rügepflicht an der Abgeordnetenversammlung ist zu beachten (Art. 34 OgR).
Zu dieser Versammlung sind alle Abgeordneten freundlich eingeladen. Die Versammlung ist öffentlich. Der Vorbericht zur Verbandsrechnung 2016 liegt bei den Gemeindeverwaltungen Stocken-Höfen und Reutigen öffentlich auf.
Vorstand Begräbnisverband Reutigen-Stocken
