Kirchgemeinde Buchholterberg

  04.02.2018 Versammlungen

Ordentliche Versammlung
Sonntag, 5. November 2017, im Anschluss an den Morgengottesdienst in der Kirche.

Traktanden:
1. Voranschlag 2018 und Festsetzung der Steu

eranlage 2. Wahlen

a. Wahl von Kirchgemeinderäten infolge Demission von Andrea Bühler-Beutler und Hanspeter Pfander b. Wiederwahl Kirchgemeinderat Reto Bleuer c. Wiederwahl Rechnungsrevisor Ernst Meyer 3. Verschiedenes

Die Traktanden liegen ab dem 28. September bis zur Kirchgemeindeversammlung in der Kirche Heimenschwand öffentlich auf.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Kirchgemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49 a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zur Kirchgemeindeversammlung sind alle Stimmberechtigten, d. h. Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr und mindestens 3 Monate in den Gemeinden Buchholterberg und Wachseldorn angemeldet, zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.

Der Kirchgemeinderat


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