Kirchgemeinde Thierachern

  04.02.2018 Versammlungen

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Donnerstag, 30. November 2017, 19.30 Uhr, Kirchgemeindehaus, Uttigenstrasse 31, Uetendorf

Traktanden
1. Protokoll ordentliche Kirchgemeindeversammlung 8. Juni 2017
2. Finanzplan 2017–2022, Information
3. Budget 2018 und Festlegung Steueranlage
4. Verpflichtungskredit Sanierung Belag Vorplatz Kirchgemeindehaus
5. Informationen
6. Verschiedenes

Anschliessend sind alle Versammlungsteilnehmer/innen zu einem Apéro eingeladen.

Das Protokoll und das Budget 2018 liegen ab 16. November 2017 zur Einsichtnahme in der Verwaltung der Kirchgemeinde, Uttigenstrasse 31, Uetendorf, sowie in den Verwaltungen der Einwohnergemeinden Thierachern, Uebeschi und Uetendorf auf. Diese Unterlagen können auch auf der Website www.kirche-thier achern.ch eingesehen werden.

Beschwerden und allfällige Abänderungsanträge in Bezug auf das Protokoll sind spätestens 10 Tage vor der Versammlung schriftlich an die Verwaltung der Kirchgemeinde zu richten.

Entscheide der Versammlung können mit Beschwerde an den Regierungsstatthalter in Thun angefochten werden. Die Frist beträgt bei Wahlen 10 Tage, bei Sachentscheiden 30 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung. Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss – wenn es möglich war – diesen Mangel an der Versammlung selber schon gerügt haben.

Alle Stimmberechtigten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde, die seit mindestens drei Monaten in den Gemeinden Thierachern, Uebeschi oder Uetendorf angemeldet sind, werden zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Uetendorf, 18. Oktober 2017

Kirchgemeinderat Thierachern


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