Reformierte Kirchgemeinde Steffisburg
04.02.2018 VersammlungenKirchgemeindeversammlung
Donnerstag, 30. November 2017, 19.30 Uhr in der Kirche Fahrni
Traktanden
1. Genehmigung Protokoll der Kirchgemein
deversammlung vom 4. Mai 2017
2. Wahlen Ratsmitglieder
3. Wiederwahl Rechnungsprüfungsorgan
4. Finanzwesen
4.1 Festsetzung der Kirchensteueranlage und Genehmigung Voranschlag 2018
4.2 Kenntnisnahme Finanzplan 2018–2022
5. Kenntnisnahme Bauabrechnung Sanierung
Pfarrhaus Sonnenfeld
6. Informationen aus dem Kirchgemeinderat
7. Verschiedenes
Das Protokoll der letzten Kirchgemeindeversammlung vom 4. Mai 2017 und, der Voranschlag 2018 liegen ab dem 30. Oktober 2017 bei der Kirchgemeindeverwaltung, Walkeweg 1, während den Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Stimmberechtigt ist, wer der evangelisch-reformierten Landeskirche angehört, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und seit drei Monaten in der Kirchgemeinde Steffisburg (Gemeinden Steffisburg und Fahrni) wohnt.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49 a Gemeindegesetzt; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Steffisburg, 30. August 2017
Der Kirchgemeinderat
