Kirchgemeinde Amsoldingen

  04.02.2018 Versammlungen

Publikationen von nicht gemeindezugehörigen
Organisationen werden mit Fr. 2.04 pro mm verrechnet.

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung, Sonntag, 26. November 2017, im Anschluss an den Gottesdienst im Kirchgemeindesaal (Versammlungsbeginn ca. um 10.30 Uhr)

Traktanden
1. Begrüssung
2. Protokoll KGV vom 28. Mai 2017
3. Finanzplan 2018–2022 / Investitionen
4. Genehmigung Budget 2018
5. Abrechnungen Infrastruktur
5.1 Kreditabrechnung Fensterbau Pfarrhaus
5.2 Kreditabrechnung Ton und Bild
5.3 Kreditbewilligung Fassade Pfarrhaus und Saal
5.4 Kreditbewilligung Sonnenschutz Pfarrhaus und Saal
6. Wahl eines neuen Kirchgemeinderatsmitgliedes
7. Rückblick / Ausblick
8. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden 2 bis 4 liegen 30 Tage vor der Versammlung auf der Gemeindeschreiberei Amsoldingen während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeitsund Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zur Kirchgemeindeversammlung sind alle stimmberechtigten Kirchgemeindebürger/innen ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten Wohnsitz in der Kirchgemeinde haben, freundlich eingeladen.

Der Kirchgemeinderat


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