Kirchgemeinde Buchholterberg
05.04.2018 VersammlungenOrdentliche Versammlung
Sonntag, 6. Mai 2018, im Anschluss an den Morgengottesdienst in der Kirche
Traktanden
1. Wahl
Wahl eines Kirchgemeinderates infolge Demission von Kathrin Toldo
2. Genehmigung Rechnung 2017
a) Genehmigung übrige Abschreibungen
b) Genehmigung der Jahresrechnung 2017 und Kenntnisnahme der Kreditüberschreitungen
3. Verschiedenes
Die Traktanden liegen ab dem 29. März 2018 bis zur Kirchgemeindeversammlung in der Kirche Heimenschwand öffentlich auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Kirchgemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeitsund Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49 a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zur Kirchgemeindeversammlung sind alle Stimmberechtigten, d. h. Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr und mindestens 3 Monate in den Gemeinden Buchholterberg und Wachseldorn angemeldet, zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Der Kirchgemeinderat
