Kirchgemeinde Amsoldingen

  02.05.2018 Versammlungen

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung, Sonntag, 3. Juni 2018 im Anschluss an den Gottesdienst im Kirchgemeindesaal
(Versammlungsbeginn ca. um 10.30 Uhr)

Traktanden
1. Begrüssung
2. Protokoll KGV 26. November 2017
3. Jahresbericht 2017 / Rückblick
4. Rechnung 2017
4.1 Orientierung Rechnungsabschluss
4.2 Genehmigung von Kreditüberschreitungen
4.3 Revisionsbericht
4.4 Genehmigung Rechnung gem. Antrag KGR
4.5 Datenschutzbericht
5. Kreditabrechnungen zur Kenntnis
5.1 Glockenstuhl
6. Ratssekretariatsstelle
7. Orientierung über aktuelle Arbeiten – Ausblick
8. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden 2. und 4. liegen 30 Tage vor der Versammlung auf der Gemeindeschreiberei Amsoldingen während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeitsund Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zur Kirchgemeindeversammlung sind alle stimmberechtigten Kirchgemeindebürger/innen ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten Wohnsitz in der Kirchgemeinde haben, freundlich eingeladen.

Der Kirchgemeinderat


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