Kirchgemeinde Thierachern
31.05.2018 VersammlungenOrdentliche Kirchgemeindeversammlung
Donnerstag, 7. Juni 2018, 19.30 Uhr, Pfruendschüür, Alter Eggstutz 1, Thierachern
Traktanden
1. Protokoll ordentliche Kirchgemeindeversammlung vom 30. November 2017
2. Jahresrechnung 2017
a) Genehmigung übrige Abschreibungen Fr. 150 000.–
b) Genehmigung Jahresrechnung und Kenntnisnahme Nachkredite
3. Kirche Uetendorf, Sanierung Turm, Malerarbeiten, Genehmigung Verpflichtungskredit Fr. 62 000.–
4. Kirchgemeindehaus, Saalbestuhlung, Genehmigung Verpflichtungskredit Fr. 60 000.–
5. Pfarrhaus und Pfruendschüür Thierachern, Kenntnisnahme Abrechnung Verpflichtungskredit
6. Kirchgemeinderat, Wahl neues Mitglied
7. Kantonale Kirchensynode, Gesamterneuerungswahlen 2018–2022
8. Informationen
9. Verschiedenes
Anschliessend sind alle Versammlungsteilnehmer/innen zu einem Apéro eingeladen.
Das Protokoll und die Jahresrechnung 2017 liegen ab 16. Mai 2018 zur Einsichtnahme in der Verwaltung der Kirchgemeinde, Uttigenstrasse 31, Uetendorf, sowie in den Verwaltungen der Einwohnergemeinden Thierachern, Uebeschi und Uetendorf auf.
Diese Unterlagen können auch auf der Website www.kirche-thierachern.ch eingesehen werden.
Beschwerden und allfällige Abänderungsanträge in Bezug auf das Protokoll sind spätestens 10 Tage vor der Versammlung schriftlich an die Verwaltung der Kirchgemeinde zu richten.
Entscheide der Versammlung können mit Beschwerde an den Regierungsstatthalter in Thun angefochten werden. Die Frist beträgt bei Wahlen 10 Tage, bei Sachentscheiden 30 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung. Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss – wenn es möglich war – diesen Mangel an der Versammlung selber schon gerügt haben.
Alle Stimmberechtigten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde, die seit mindestens drei Monaten in den Gemeinden Thierachern, Uebeschi oder Uetendorf angemeldet sind, werden zur Versammlung freundlich eingeladen.
Uetendorf, 18. April 2018
Kirchgemeinderat Thierachern
