Reformierte Kirchgemeinde Steffisburg
03.04.2019 VersammlungenKirchgemeindeversammlung
Donnerstag, 9. Mai 2019, 19.30 Uhr, Kirche Glockental
Traktanden
1. Genehmigung Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 22. November 2018
2. Genehmigung Verpflichtungskredit von Fr. 119 000.– für Ersatz Beleuchtung Kirche Glockental
3. Wahl eines Ratsmitgliedes
4. Kenntnisnahme Bauabrechnung Sanierung Vorplatz/Glockenturm und Untergeschoss Kirche Sonnenfeld
5. Informationen aus dem Kirchgemeinderat
6. Verschiedenes
Das Protokoll der letzten Kirchgemeindeversammlung vom 22. November 2018 liegt ab 9. April 2019 bei der Kirchgemeindeverwaltung, Walkeweg 1, während den Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Stimmberechtigt ist, wer der evangelisch-reformierten Landeskirche angehört, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und seit drei Monaten in der Kirchgemeinde Steffisburg (Gemeinden Steffisburg und Fahrni) wohnt.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49 a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Steffisburg, 13. März 2019
Der Kirchgemeinderat
