Kirchgemeinde Buchholterberg

  02.10.2019 Versammlungen

Ordentliche Versammlung
Sonntag, 3. November 2019 im Anschluss an den Morgengottesdienst in der Kirche.

Traktanden
1. Budget 2020, Genehmigung des Budgets 2020, Festsetzung der Steueranlage
2. Wahlen
a. Wahl eines Kirchgemeinderates infolge Demission von Lydia Aeschlimann
b. Wiederwahl der Kirchgemeinderäte für eine weitere Amtszeit von 4 Jahren: Andrea Bühler und Gabi Pfander
3. Abrechnung Verpflichtungskredit Umbau Pfarrhaus
4. Verschiedenes

Die Traktanden liegen ab 3. Oktober 2019 bis zur Kirchgemeindeversammlung in der Kirche Heimenschwand öffentlich auf.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Kirchgemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeitsund Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49 a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zur Kirchgemeindeversammlung sind alle Stimmberechtigten, d. h. Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr und mindestens 3 Monate in den Gemeinden Buchholterberg und Wachseldorn angemeldet, zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.

Der Kirchgemeinderat


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