Reformierte Kirchgemeinde Steffisburg

  16.10.2019 Versammlungen

Kirchgemeindeversammlung Donnerstag, 21. November 2019, 19.30 Uhr in der Dorfkirche

Traktanden:
1. Genehmigung Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 9. Mai 2019 2. Genehmigung Schaffung einer 20% kirchgemeindeeigenen Pfarrstelle
3. Wahl von Ratsmitgliedern
4. Genehmigung Verpflichtungskredit für Ersatz Beleuchtung Dorfkirche
5. Genehmigung geändertes Personal reglement
6. Finanzwesen
6.1 Festsetzung der Kirchensteueranlage und Genehmigung Budget 2020
6.2 Kenntnisnahme Finanzplan 2020 – 2024
7. Informationen aus dem Kirchgemeinderat
8. Verschiedenes

Das Protokoll der letzten Kirchgemeindeversammlung vom 9. Mai 2019, das Budget 2020 und das Personalreglement liegen ab 21. Oktober 2019 bei der Kirchgemeindeverwaltung, Walkeweg 1, während den Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

Stimmberechtigt ist, wer der evangelisch-reformierten Landeskirche angehört, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und seit drei Monaten in der Kirchgemeinde Steffisburg (Gemeinden Steffisburg und Fahrni) wohnt.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49 a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Steffisburg, 28. August 2019

Der Kirchgemeinderat


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