Römisch-Katholische Kirchgemeinde Thun

  23.10.2019 Versammlungen

Kirchgemeindeversammlung Donnerstag, 21. November 2019, 20.00 Uhr im Pfarrsaal Zentrum St. Martin, Martinstrasse 7, 3600 Thun
Öffentliche Auflage Totalrevision Organisationsreglement (neu: Kirchgemeindereglement)

Traktanden:
1. Protokoll der Versammlung vom 23. Mai 2019
2. Totalrevision OGR (bisher, neu Gemeindereglement GR) – Abstimmung neues Gemeindereglement
3. Kirchgemeinderat, Gesamterneuerungswahl
4. Landeskirchenparlament,

Gesamterneuerungswahl
– Heine Eggermann Dummermuth, Sabine Kaufmann, Rolf Stücheli, Markus Conrad (alle bisher)
– Neuwahl von Hans Weber anstelle von Heinz Schmaus 5. Budget 2020 6. Kenntnisnahme Finanzplan 2020–2025 7. Verschiedenes
– Orientierungen des Kirchgemeinderates
– Umfrage
– Vorstellung der Besuchergruppen Pfarreien St. Marien und St. Martin

Aktenauflage
Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Website www.kath-thun.ch/ kirchgemeinde und während den Büroöffnungszeiten bei der Kirchgemeindeverwaltung Kapellenweg 7, Thun, im Pfarreisekretariat St. Martin, Martinstrasse 7, Thun und im Pfarreisekretariat St. Marien, Kapellenweg 9, Thun zur Einsichtnahme auf.

Kontakt für Fragen und Bemerkungen:
a) Kirchgemeindepräsident Remo Berlinger (remo.berlinger@kath-thun.ch, Tel. 079 286 39 29)
b) Verwalter Renato Kocher (renato.kocher@kath-thun.ch, Tel. 033 225 03 50)

Rechtspflege
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Kirchgemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtpflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG, Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zur Kirchgemeindeversammlung sind alle stimmberechtigten Kirchenmitglieder der Pfarreien St. Marien und St. Martin eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Kirchgemeinde hat und bei der Einwohnerkontrolle seiner Wohnsitzgemeinde registriert ist, sowie nicht stimmberechtigte Gäste sind freundlich eingeladen.

Thun, 20. Oktober 2019

Der Kirchgemeinderat


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