Reformierte Kirchgemeinde Steffisburg
18.12.2019 VersammlungenPublikationen von nicht gemeindezugehörigen
Organisationen werden mit Fr. 2.10 pro mm verrechnet.
Kirchgemeindeversammlung
Mittwoch, 22. Januar 2020, 19.30 Uhr, Kirche Glockental
Traktanden:
1. Genehmigung Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 21. November 2019
2. Bestätigung der 75%-Anstellung von Pfr. Daniel Gerber per 1. April 2020 für die Heimseelsorge
3. Verschiedenes
Das Protokoll der letzten Kirchgemeindeversammlung vom 21. November 2019 liegt ab 20. Dezember 2019 bei der Kirchgemeindeverwaltung, Walkeweg 1, während den Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Stimmberechtigt ist, wer der evangelisch-reformierten Landeskirche angehört, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und seit drei Monaten in der Kirchgemeinde Steffisburg (Gemeinden Steffisburg und Fahrni) wohnt.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49 a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Steffisburg, 11. Dezember 2019
Der Kirchgemeinderat