Reformierte Kirchgemeinde Heimberg
17.06.2020 VersammlungenPublikationen von nicht gemeindezugehörigen Organisationen werden mit Fr. 2.10 pro mm verrechnet.
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Dienstag, 23. Juni 2020, 20 Uhr, Kirche Heimberg
Traktanden:
1. Protokoll KGV vom 12. November 2019
2. Jahresrechnung 2019; Genehmigung
3. Kenntnisnahme Bericht Datenaufsichtsstelle
4. Reglement für die Erhebung von Gebühren bei kirchlichen Trauungen, Bestattungen und Taufen sowie bei der Teilnahme am Unterricht der kirchlichen Unterweisung; Genehmigung
5. Pfarramt; Informationen. Kirchgemeinderat: Ersatzwahl für Scherz Martha. Vorschlag des Kirchgemeinderates: Zimmermann Brigitte
7. Informationen
8. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden können während der Schalterstunden (Di, 14–17 Uhr, Mi, 8–11.45 und 14–17 Uhr, Fr, 8–11.45 Uhr) beim Sekretariat der Kirchgemeinde eingesehen werden.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Mitglieder der Kirchgemeinde freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer der Evang.- ref. Landeskirche angehört, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und seit drei Monaten in der Kirchgemeinde Heimberg wohnt.
Der Kirchgemeinderat