Römisch-Katholische Kirchgemeinde Thun

  17.06.2020 Versammlungen

Kirchgemeindeversammlung Donnerstag, 25. Juni 2020, 20.00 Uhr, im Zentrum St. Martin, Martinstrasse 7, 3600 Thun

Traktanden:

1. Protokoll der Versammlung vom 21. November 2019
2. Jahresrechnung 2019; Genehmigung
3. Bericht der Datenaufsichtsstelle; Genehmigung
4. Wahl Rechnungsprüfungsorgan; Vorschlag: ROD Schönbühl
5. Wahlen Kirchgemeindeverband Bern Oberland
– Delegiertenversammlung (Christian Eyer und Daniela Jäggi)
– Vorstand (Remo Berlinger, Präsident)
6. Neues Personalreglement der Röm.-kath. Kirchgemeinde Thun; Genehmigung
7. Sanierung Kirche St. Martin, Malerei Kirchenraum; Kreditbeschluss über Fr. 125 000.–
8. Sanierung Kapelle St. Martin, Umgestaltung / Aufwertung; Kreditbeschluss über Fr. 125 000.–
9. Ersatz Lüftungsanlage St. Martin; Kreditbeschluss über Fr. 135 000.–
10. Legislaturziele 2020–2023; Kenntnisnahme
11. Verschiedenes
– Orientierungen des Kirchgemeinderates Jahresbericht 2019
– Umfrage

Die Unterlagen zu den Geschäften stehen während 30 Tagen vor der Kirchgemeindeversammlung bei der Kirchgemeindeverwaltung, Kapellenweg 7, Thun, im Pfarreisekretariat St. Martin, Martinstrasse 7, Thun und im Pfarreisekretariat St. Marien, Kapellenweg 9, Thun, oder im Internet unter www.kath-thun.ch/ Kirchgemeinde zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Rechtspflege
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Kirchgemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtpflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG, Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zur Kirchgemeindeversammlung sind alle stimmberechtigten Kirchenmitglieder der Pfarreien St. Marien und St. Martin und Gäste eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Kirchgemeinde hat und bei der Einwohnerkontrolle seiner Wohnsitzgemeinde registriert ist.

Eine weitere Verschiebung wegen der Covid- 19-Epidemie bleibt vorbehalten. Über die definitive Durchführung gibt unsere Homepage (www.kath-thun.ch/Kirchgemeinde) Auskunft.

Thun, 20. April 2020

Der Kirchgemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote