Reformierte Kirchgemeinde Steffisburg

  08.07.2020 Versammlungen

Publikationen von nicht gemeindezugehörigen Organisationen werden mit Fr. 2.10 pro mm verrechnet.

Kirchgemeindeversammlung
Donnerstag, 13. August 2020, 19.30 Uhr, Dorfkirche

Traktanden:
1. Genehmigung Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 22. Januar 2020
2. Bestätigung der 60%-Anstellung von Pfrn. Renate Zürcher per 1. Oktober 2020 für den Kirchenkreis Dorf
3. Verschiedenes

Das Protokoll der letzten Kirchgemeindeversammlung vom 22. Januar liegt ab 13. Juli bei der Kirchgemeindeverwaltung, Walkeweg 1, während den Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

Stimmberechtigt ist, wer der evangelisch-reformierten Landeskirche angehört, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und seit drei Monaten in der Kirchgemeinde Steffisburg (Gemeinden Steffisburg und Fahrni) wohnt.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49 a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüssen nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Steffisburg, 24. Juni 2020

Der Kirchgemeinderat


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