Kirchgemeinde Buchholterberg

  28.10.2020 Versammlungen

Publikationen von nicht gemeindezugehörigen Organisationen werden mit Fr. 2.10 pro mm verrechnet.

FINDET STATT – Ordentliche Versammlung
Sonntag, 1. November 2020, 10.30 Uhr, in der Kirche

Traktanden:
1. Genehmigung der Rechnung 2019
a) Genehmigung der Jahresrechnung 2019
b) Genehmigung des Nachkredites für die Abschreibungen
c) Kenntnisnahme der Kreditüberschreitungen
2. Budget 2021, Genehmigung des Budgets 2021, Festsetzung der Steueranlage von 0.253%
3. Wahlen
a) Wahl eines Kirchgemeinderats infolge Demission von Simon Stettler
b) Wahl des Co-Präsidiums
c) Wahl Mitglied in Synodale
4. Verschiedenes

Die Traktanden liegen seit 1. Oktober bis zur Kirchgemeindeversammlung in der Kirche Heimenschwand öffentlich auf.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Kirchgemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeitsund Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49 a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zur Kirchgemeindeversammlung sind alle Stimmberechtigten, d. h. Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr und mindestens 3 Monate in den Gemeinden Buchholterberg und Wachseldorn angemeldet, zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Der Kirchgemeinderat


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