Kirchgemeinde Steffisburg

  18.11.2020 Versammlungen

Kirchgemeindeversammlung
Donnerstag, 26. November 2020, 19.30 Uhr, KGH Oberdorf, grosser Saal

Traktanden:
1. Genehmigung Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 13. August 2020
2. Genehmigung Gebührenreglement
3. Finanzwesen
3.1 Festsetzung der Kirchensteueranlage und Genehmigung Budget 2021
3.2 Kenntnisnahme Finanzplan 2021–2024
4. Informationen aus dem Kirchgemeinderat
5. Verschiedenes

Das Protokoll der letzten Kirchgemeindeversammlung vom 13. August 2020, das Budget 2021 und das Gebührenreglement liegen ab 26. Oktober bei der Kirchgemeindeverwaltung, Walkeweg, während den Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme auf oder können auf der Website www.refsteffisburg.ch/kirchgemeindeversammlung eingesehen werden.

Stimmberechtigt ist, wer der evangelisch-reformierten Landeskirche angehört, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und seit drei Monaten in der Kirchgemeinde Steffisburg (Gemeinden Steffisburg und Fahrni) wohnt.

Beschwerde gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetzt VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49 a Gemeindesetz: Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Steffisburg, 26. August 2020
Der Kirchgemeinderat


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