Kirchgemeinde Amsoldingen

  28.04.2021 Versammlungen

Publikationen von nicht gemeindezugehörigen Organisationen werden mit Fr. 2.14 pro mm verrechnet.

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 30. Mai 2021, im Anschluss an den Gottesdienst im Kirchgemeindesaal (Versammlungsbeginn ca. um 10.30 Uhr)

Traktanden:
1. Begrüssung
2. Protokoll der Versammlung vom 22. November 2020
3. Jahresbericht/Rückblick 2020
4. Rechnung 2020
4.1. Orientierung über Rechnungsabschluss
4.2. Genehmigung von Kreditüberschreitungen
4.3. Revisionsbericht
4.4. Genehmigung Rechnung gem. Antrag KGR
4.5. Datenschutzbericht
5. Wahl neue KGR-Mitglieder
6. Orientierung über aktuelle Arbeiten; Ausblick
7. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden 2 bis 4 liegen 30 Tage vor der Versammlung auf der Gemeindeschreiberei Amsoldingen während den Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeitsund Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zur Kirchgemeindeversammlung sind alle stimmberechtigten Kirchgemeindebürger/innen ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten Wohnsitz in der Kirchgemeinde haben, freundlich eingeladen.

Die Versammlung findet unter Einhaltung der aktuell vom Bund vorgeschriebenen Massnahmen gegen das Coronavirus statt.
Der Kirchgemeinderat


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