Kirchgemeinde Buchholterberg

  28.04.2021 Versammlungen

Ordentliche Versammlung
Sonntag, 30. Mai 2021, im Anschluss an den Morgengottesdienst in der Kirche

Traktanden:
1. Genehmigung der Rechnung 2020
a) Genehmigung Nachkredit für die Abschreibungen
b) Kenntnisnahme der Kreditüberschreitungen
c) Kenntnisnahme Bericht Datenaufsichtsstelle
d) Genehmigung Jahresrechnung 2020
2. Informationen aus dem Kirchgemeinderat
3. Verschiedenes

Die Traktanden liegen ab 29. April bis zur Kirchgemeindeversammlung in der Kirche Heimenschwand öffentlich auf.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Kirchgemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeitsund Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49 a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zur Kirchgemeindeversammlung sind alle Stimmberechtigten, d. h. Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr und mindestens 3 Monate in den Gemeinden Buchholterberg und Wachseldorn angemeldet, zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Der Kirchgemeinderat


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