Kirchgemeinde Buchholterberg

  14.10.2021 Versammlungen

Publikationen von nicht gemeindezugehörigen Organisationen werden mit Fr. 2.14 pro mm verrechnet.

Ordentliche Versammlung
Sonntag, 14. November 2021, im Anschluss an den Morgengottesdienst in der Kirche

Traktanden:
1. Budget 2022, Genehmigung des Budgets 2022, Festsetzung der Steueranlage von 0.253%
2. Verpflichtungskredit Malerarbeiten Kirche innen und KGH Fassade
3. Wiederwahlen:
– Reto Bleuer als Kirchgemeinderat für eine weitere Amtszeit von 4 Jahren
– Ernst Meyer als Rechnungsrevisor für eine weitere Amtszeit von 4 Jahren
3. Informationen aus dem Kirchgemeinderat
4. Verschiedenes

Die Traktanden liegen ab 14. Oktober bis zur Kirchgemeindeversammlung in der Kirche Heimenschwand öffentlich auf.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Kirchgemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49 a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zur Kirchgemeindeversammlung sind alle Stimmberechtigten, d.h. Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr und mindestens 3 Monate in den Gemeinden Buchholterberg und Wachseldorn angemeldet, zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Der Kirchgemeinderat


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