Reformierte Kirchgemeinde Steffisburg

  18.11.2021 Versammlungen

Kirchgemeindeversammlung
Donnerstag, 25. November, 19.30 Uhr, Dorfkirche

Traktanden:
1. Genehmigung Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 26. November 2020
2. Bestätigung 50%-Anstellung neue Pfarrperson für den Kirchenkreis Dorf
3. Finanzwesen
3.1 Festsetzung der Kirchensteueranlage und Genehmigung Budget 2022
3.2 Kenntnisnahme Finanzplan 2022–2026
4. Wahl Rechnungsprüfungsorgan
5. Kenntnisnahme Bauabrechnung Ersatz Beleuchtung KGH Glockental
6. Information Orgel Kirche Fahrni
7. Informationen aus dem Kirchgemeinderat
8. Verschiedenes

Das Protokoll der letzten Kirchgemeindeversammlung vom 26. November 2020 und das Budget 2022 liegen ab 25. Oktober bei der Kirchgemeindeverwaltung, Walkeweg 1, während der Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme auf oder können auf der Website www. refsteffisburg.ch/kirchgemeindeversammlung eingesehen werden.

Stimmberechtigt ist, wer der evangelisch-reformierten Landeskirche angehört, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und seit drei Monaten in der Kirchgemeinde Steffisburg (Gemeinden Steffisburg und Fahrni) wohnt.

Beschwerde gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen / Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetzt VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49 a Gemeindesetz: Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Steffisburg, 1. September 2021
Der Kirchgemeinderat


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