Reformierte Kirchgemeinde Heimberg
05.05.2022 VersammlungenPublikationen von nicht gemeindezugehörigen Organisationen werden mit Fr. 2.14 pro mm verrechnet.
Ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung
Dienstag, 7. Juni 2022, 19.30 Uhr, Kirche
Traktanden:
1. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 9. November 2021
2. Bestätigung Wahl Pfr. Andreas Losch, Bern
3. Informationen
4. Verschiedenes
Die Unterlage zu Traktandum 1 kann während der Schalterstunden (Di 14–17 Uhr, Mi 8–11.45 und 14–17 Uhr, Fr 8–11.45 Uhr) beim Sekretariat der Kirchgemeinde eingesehen werden.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Mitglieder der Kirchgemeinde freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer der evang.- ref. Landeskirche angehört, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und seit drei Monaten in der Kirchgemeinde Heimberg wohnt.
Der Kirchgemeinderat
